Fachbeiträge aus der Zeitschrift mt medizintechnik

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TitelSchlaf Medizintechnik, schlaf
Autor(en)Obermayer, A.
Schlagwort(e)Medizinprodukte, Inverkehrbringen, Inbetriebnehmen, neues Medizinprodukt ohne CE-Kennzeichnung, gebrauchtes Medizinprodukt ohne CE-Kennzeichnung, rechtliche Grundlagen
Heft/Jahr5/2001
Seite/Seitenzahl167/4
AbstractVöllig unbeachtet von den beteiligten Kreisen ist die Abverkaufsfrist für Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz abgelaufen. Wie bei der Darstellung der geltenden Rechtslage aufgezeigt wird, hat das Ende der Abverkaufsfrist erhebliche Bedeutung für die Praxis, da das weitere Inverkehrbringen von Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz nach dem 30.Juni 2001 nicht mehr möglich ist. Die wirtschaftlichen Folgen und vor allem die Auswirkungen auf die Patientenversorgung sind derzeit zumindest für den Autor dieses Beitrages nicht abzusehen. In Anbetracht der bisherigen Schwierigkeiten und Kosten bei der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muss verlangt werden, dass das zuständige Bundesgesundheitsministerium keine weiteren kostentreibenden, sondern nur noch kostenreduzierende Gesetze erlässt und insbesondere auch den Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung beachtet. Mit dem vorliegenden Beitrag soll die Diskussion um die möglichen Folgen des Ablaufes der Übergangsfrist angestoßen und eine schnelle Klärung der Rechtssituation herbeigeführt werden.
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